Neue Regeln für das Posten von Bildern und Videos ab dem 25.5.2018

torstendlp Administrator
Teammitglied
BITTE ALLE LESEN - WICHTIG

Lieber User, Ihr habt es ja hier oder an anderer Stelle schon mitbekommen, dass ab 25.5.2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greift. Diese neue Verordnung bringt viele Unsicherheiten und gleichzeitig potentiell hohe Strafen mit sich.

Deshalb müssen wir, nach erneuter Besprechung mit einem Fachanwalt, das Posten von Bildern und Videos in diesem Forum ab 25.5.2018 stark einschränken.

:cry: WIR WOLLEN DAS NICHT UND DAS IST NICHT UNSERE IDEE, WIR MÜSSEN UNS ABER DEN NEUEN GESETZLICHEN BEDINGUNGEN BEUGEN

Wir wissen auch, dass dies den Bestand von Foren, Facebook-Gruppen etc gefährden kann, hoffen aber, dass Ihr uns die Treue haltet, denn wir können nichts für die neue Verordnung und das ist nicht unsere Idee.

Ab 25.5.2018 sind leider, bis wir Rechtssicherheit haben, in diesem Forum das Posten jeglicher Bilder und Videos verboten, die außer dem Fotografen noch weitere Personen erkennbar zeigen.

Verboten sind ab dann leider konkret:
Gruppenaufnahmen von Gruppen gleich welcher Größe

Totalen von Sehenswürdigkeiten, Landschaften, offenen Plätzen von innerhalb der EU, auf denen Menschen erkennbar sind (das gilt nicht nur für die Gesichter, sondern auch für andere Dinge, die zur Wiedererkennung reichen können, wie Kleidung, Körperhaltung, individuelle Accessoires etc., Verpixeln bringt nichts!)

Bilder von Meet&Greets mit Charakteren, auf denen mehr Personen, als Ihr selbst zu sehen sind.


Weiterhin erlaubt sind noch:
Bilder, auf denen nur Ihr selbst, aber keine anderen Personen zu sehen sind.

Detailaufnahmen von Sehenswürdigkeiten, Landschaften, offenen Plätzen, auf denen keine Personen zu sehen sind

Photos von Souvenirs, Essen, Getränken etc., also alles, wo es um Dinge geht und keine Personen erkennbar sind.


Uns ist bewusst, dass es inzwischen auch Rechtsauffassungen gibt, die dieser harten Auslegung der DSGVO widersprechen, auch wenn die harten Auslegungen noch in der Mehrheit sind. Aber auch die weniger strengen Auslegungen sind eben nur das: Interpretationen. Und sie bieten keine Rechtssicherheit. Da wir am Ende gegebenfalls mit unserem kompletten Privatvermögen für Verstöße haften und die durch die DSGVO drohenden Strafen existenzgefährdend hoch sein können, müssen wir aber in Eurem und in unserem eigenen Sinne, die strenge Auslegung anwenden, bis wir Rechtssicherheit und Klarheit darüber, wie die DSGVO nun wirklich angewendet wird, haben.

Uns ist auch bewusst, dass es inzwischen eine Stellungnahme des Bundesministerium des Inneren gibt, die aussagt, dass das alte Kunsturhebergesetz (KUG) weiterhin gelten würde, das "Personen als Beiwerk" des eigentlichen Bildmotivs erlaubte, wenn die Personen nicht Ziel der Aufnahme waren. Allerdings gilt diese Stellungnahme, explizit als Teil der Stellungnahme erwähnt, nur für beruflich/gewerblich angefertigte Fotos, bei denen sich der Fotograf auf den Erlaubnistatbestand des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) berufen kann und nicht für Fotos, die von Privatpersonen angefertigt wurden. Das würde ggf. von uns selbst gemacht Fotos schützen, aber nicht solche, die User hier posten.
Außerdem schreibt auch das BMI selbst sehr viel in Konjunktiven, in "wäre, könnte" etc., so dass wir uns nicht fest auf diese Aussagen verlassen können.

Wir hoffen, dass wir diese strengen Regeln bald wieder aufheben können, zunächst müssen sie aber ab dem 25.5. 0 h gelten und wir müssen leider ab diesen Zeitpunkt alle geposteten Bilder und Videos, die diesen Regeln widersprechen umgehend ohne weiteren Kommentar löschen.
 
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G
Gelöschtes Mitglied 511 Gast
Über Sinn und Unsinn dieser Regeln will ich nicht reden aber ich verstehe vollkommen dein vorsichtiges Handeln.
So ein Forum zu halten kostet eine Menge an Zeit und Aufwand und meist auch ne ganze Stange eigenes Geld und da will,-und muß/soll man nicht auch noch Ärger/Strafen wegen nicht eingehaltener Regeln auf sich nehmen.
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
Ich möchte noch einmal betonen, dass uns bewusst ist, dass es auch Rechtsauffassungen zu diesem Thema gibt, die die Situation weit entspannter sehen.

Auch die Äußerungen aus dem Bundesministerium des Inneren aus den letzten Tagen kennen wir.

Aber viele Punkte sind dort auch überall auf einzelne Personengruppen beschränkt oder unterliegen, wie die Artikel, die die Situation entspannter beschreiben, genauso einer Interpretation, wie die strengen Texte.

Wir gehen kein großes Risiko ein, wenn wir uns, bis wir Sicherheit haben, an die strengen Interpretation halten und sich am Ende die lockeren als richtig rausstellen.

Umgekehrt wäre das Risiko enorm, wenn wir nun anfänglich der lockeren Interpretation folgen, sich am Ende aber die strengen als korrekt herausstellen.

Dieses Risiko, das für uns als Betreiber auch ein hohes persönliches wäre, wollen wir nicht eingehen.

Sobald wir aber mehr Sicherheit darüber haben, was wirklich gilt, werden wir diese neue Regel natürlich sofort aufheben. Das wäre auch uns bedeutend lieber.

Wir bitten aber um Euer Verständnis, dass wir zum Selbstschutz zunächst alles an dem ausrichten, was bei Missachtung für uns das größte Risiko birgt.
 
MikeFink Verdient den Legacy Award
Lancys Gourmetausstatter
Nochmal bitte zum mitschreiben für einen ganz doofen wie mich: Bei den Videos einstellen heißt das auch das Youtubevideos ebenfalls betroffen sind? Diese stehen ja eigentlich bereits im Netz und wären für jeden dort verfüg- und einsehbar. Oder wäre es eine art von Weiterverbreitung wenn wir sie auch hier vorstellen möchten? Fragen die ich wieder einmal habe...
 
herculespoirot64 Verdient den Legacy Award
Lancys Leckerbissensponsor
Klar, dass man es so machen muss. Sehr verständlich. Es ist und bleibt einfach lächerlich, was die sich da ausgedacht haben bzw. wie da unsere Regierung geschlafen hat.
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
Es geht um den Zeitpunkt der Aufnahme.

Bei Youtube-Videos, die dort bereits vor dem 25.5. veröffentlicht wurden, ist es kein Problem.
Denn da wissen wir ja, dass die nicht nach dem 25.5. aufgenommen worden sein können.

Bei allem anderen Material, das nicht von uns selbst kommt und wo wir somit selbst wissen, dass wir es schon vorher aufgenommen haben, könnten wir diese Sicherheit nicht haben. Deshalb keine Videos von innerhalb der EU, die ab dem 25.5. bei Youtube veröffentlicht wurden.
 
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herculespoirot64 Verdient den Legacy Award
Lancys Leckerbissensponsor
Wenn ich es auf die Spitze treiben würde, könnte ich dann wohl im Disneyland hingehen und bei meiner Fahrt auf BTM oder PoTC oder wo sonst wo noch Fotos geschossen werden verlangen, dass die Bilder mit mir nicht verkauft werden dürfen? Das dürfte dann ja auch in Deutschlands Freizeitparks bei solchen Attraktionen gelten. Da machte man sich doch super beliebt?
 
G
Gelöschtes Mitglied 511 Gast
Auch andere nette Absurditäten würden sich da auftun z.B. dürfte, nach diesen Regeln, kein Fussballspiel und kein Open Air Konzert übertragen werden,denn da sind immer Szenen mit Zuschauern dabei.
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
disneyfan60 schrieb:
Auch andere nette Absurditäten würden sich da auftun z.B. dürfte, nach diesen Regeln, kein Fussballspiel und kein Open Air Konzert übertragen werden,denn da sind immer Szenen mit Zuschauern dabei.

Für die sog. "institutionalisierte Presse" und den "institzutionalisierten Rundfunk" gibt es Ausnahmen.
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
Uns wurde in den letzten Tagen immer mal wieder gesagt, dass wir zu hart damit wären, zunächst die strengst mögliche Interpretation der DSGVO anzuwenden, neue Regeln zu ergreifen, Funktionen abzuschalten und dass das alles nur Panikmache wäre.

Nun, wie Ihr hier an den Screenshots seht, reichen die Auswirkungen der DSGVO weit über Europa hinaus und selbst große und renommierte US-Medien scheinen sehr unsicher zu sein, wie damit umzugehen ist - und für die besteht nicht einmal ein Abmahnrisiko nach dem deutschen Abmahnunwesen...

So haben nun zum Beispiel die LA Times und der Orlando Sentinel heute den Zugang zu Ihren Webseiten für Besucher aus Europa gesperrt (außer man umgeht diese Sperre z.B. durch Nutzung von VPNs etc).

Auch andere Medien haben ähnlich reagiert, manche bieten für Besucher aus Europa ihre Seiten nur noch in reiner Textform an etc.

Das zeigt mir ganz deutlich, dass wir selbst gut daran tun, unsere vorsichtige Linie zu fahren.
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
Ganz aktuell mal ein tatsächlicher, erster größerer Fall aus der Praxis:

Die Erzdiözese Freiburg hat das Streaming des Fronleichnamsgottesdienstes aus dem Freiburger Münster abgesagt, weil es unmöglich gewesen wäre, von allen Gottesdienstbesuchern eine Einwilligung einzuholen.
Bis auf weiteres werden auch alle anderen Übertragungen von Gottesdiensten des Erzbistums abgesagt:


Die Umsetzung des Kirchlichen Datenschutzgesetzes (KDG) hat auch Auswirkungen auf die bisher übliche Praxis, ausgewählte Gottesdienste aus dem Freiburger Münster live im Internet zu übertragen. Um diesen Dienst rechtskonform bereitzustellen, müsste vorher von allen an der Liturgie Mitwirkenden (Zelebranten, Ministranten, Lektoren, Sänger…) sowie von allen Gottesdienstbesuchern einzeln eine persönliche Zustimmung zur Übertragung eingeholt und diese dokumentiert werden – das ist nicht durchführbar.

Um rechtskonform zu handeln, verzichtet das Erzbistum Freiburg deshalb bis auf weiteres auf Live-Übertragungen. Dies betrifft bereits auch die geplante Übertragung am kommenden Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) am kommenden Donnerstag (31. Mai 2018).
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg hat diese Entscheidung als richtig bezeichnet, da nicht sicherzustellen sei, dass keine sensiblen Daten (Religionszugehörigkeit wären z.B. solche Daten) oder "Sondersituationen" (auch wenn man nur den Altarraum filmen würdem könnte z.B. versehentlich ein Zuschauer, der nicht eingewilligt hat ja in diesen laufen) übertragen werden.

Damit dürften sich auch alle Fragen nach "reicht ein Schild am Eingang" u.ä. erübrigt haben, denn die Möglichkeit eines anzubringen, hätte ja bestanden.
Und direkt bestätigt durch einen dafür verantwortlichen Landesdatenschutzbeauftragten.

Deutet darauf hin, dass wohl doch die strenge Linie wahrscheinlicher wird...
 
LadyLiberty Disneyland? Kenn ich!
Hallo,

Wie ist es mit Bildern, die letztes Jahr im Oktober aufgenommen wurden? Dürfen die noch gepostet werden?

Liebe Grüße
 
torstendlp Administrator
Teammitglied
Eigentlich aktuell auch nicht.

Einerseits, wenn wir deshalb Ärger bekommen würden, können wir nur bei eigenen Bildern belegen, von wann die sind.

Bei fremdem Material ander nicht.

Andererseits tendieren inzwischen auch einige dazu, zu sagen, dass nicht nur die Anfertigung sondern AUCH die Veröffentlichung zählt. Demnach wäre ein vor dem 25.5. angefertigtes Bild auch deshalb nicht mehr erlaubt, weil auch die spätere Veröffentlichung durch das Speichern auf der Festplatte des Servers von uns, eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedeutet.

Das gilt für User.

Für uns selbst könnte es sich hingegen etwas entspannen, weil wir nach den Aussagen einiger Landesdatenschutzbeauftragter mit unserer Seite unter das "Medienprivileg" fallen könnten. Das ist allerdings Auslegungssache und absurderweise unterscheidet es sich von Bundesland zu Bundesland.
Während wir, wenn wir in Bayern wären, definitiv drunterfallen würden und selbst also veröffentlichen könnten, interpretiert Niedersachsen das nur für die institutionalisierte Presse so. Dort ansässige Webseiten, Blogger etc. dürften es also nicht.

Die Antwort des für uns zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz in Rheinland-Pfalz steht noch aus. Mal schauen, wie die das interpretieren.
 
MikeFink Verdient den Legacy Award
Lancys Gourmetausstatter
Daran kannst Du mal sehen wie weit wir Niedersachsen der Zeit voraus sind... :cheesy::cheesy::bang:
 
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